Legal Disclosure
Information in accordance with Section 5 TMG
Contact Information
Fernanda Vilela Photography
Stahlgruberring 7a
81829 München
Telephone: +49 176 4185 7641
E-Mail: info@fernandavilela.com
Internet address: fernandavilela.com
Disclaimer
Accountability for content
The contents of our pages have been created with the utmost care. However, we cannot guarantee the contents’ accuracy, completeness or topicality. According to statutory provisions, we are furthermore responsible for our own content on these web pages. In this matter, please note that we are not obliged to monitor the transmitted or saved information of third parties, or investigate circumstances pointing to illegal activity. Our obligations to remove or block the use of information under generally applicable laws remain unaffected by this as per §§ 8 to 10 of the Telemedia Act (TMG).
Accountability for links
Responsibility for the content of external links (to web pages of third parties) lies solely with the operators of the linked pages. No violations were evident to us at the time of linking. Should any legal infringement become known to us, we will remove the respective link immediately.
Copyright
Our web pages and their contents are subject to German copyright law. Unless expressly permitted by law, every form of utilizing, reproducing or processing works subject to copyright protection on our web pages requires the prior consent of the respective owner of the rights. Individual reproductions of a work are only allowed for private use. The materials from these pages are copyrighted and any unauthorized use may violate copyright laws.
Source: impressum generator at translate-24h.de
AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Durch die Annahme eines Angebots der Fotografin oder durch die Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
II. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin, die nicht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten jedweder Art bedarf der besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung der Fotografin. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Einwilligung der Fotografin verändert werden. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit
Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung der Fotografin
benutzt werden dürfen zwecks Veröffentlichungen auf den Homepages und auf Social Communities wie Facebook, Pinterest, Instagram, Google+ und Flickr. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
III. SCHADENERSATZ
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Urhebervermerks „Foto: ©Fernanda Vilela“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. Die Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. Durch die in Ziffer III. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Eine Herausgabe der Negative/der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
IV. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT, BILDAUFFASSUNG
Jede Bestellung, jeder Bezug und jede Verwendung des Bildmaterials – unabhängig ob zu rein internen (Auswahl)-Zwecken oder für Veröffentlichungen – ist honorarpflichtig. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorarentsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadensersatzansprüche geltend machen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Anzahlung von 1/3 der Gesamtkosten berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder telefonisch und damit wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Fernanda Vilela und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.
Der 2.Teilbetrag ist am dem Hochzeitstermin fällig und zahlbar. Das vereinbarte Resthonorar der Fotografin ist in Bar bei Bilder Abgabe zu bezahlen oder spätestens 7 Tage nach dem Auftragstermin per Überweisung fällig. Bei Fotoaufträgen anderer Art ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Anfahrt: Bis 25 km einfache Strecke sind enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 50 Cent berechnet. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung.
Bei Anreise mitdem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von einer Nacht.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Mautgebühren oder eine Auslandsvignette sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Halb oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fernanda Vilela behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fernanda Vilela auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Fotografin wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.Die Fotografin wird einen erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil –durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach derAufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen(fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Jedenfalls haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch der Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
V. HAFTUNG
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Bei Nichterscheinen der Fotografin zu einem Fototermin aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die zur Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Fotograf verwahrt die Negative und digitalen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative und digitalen Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Der Auftraggeber darf die Fotografin für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Sofern nicht die Fotografin ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
Bei Hochzeitsfotografie gilt, abweichend von o.a. Regelung, folgende Staffel: – Storno ab dem 15. Tag nach der Vereinbarung: 35% der vereinbarten Gesamtsumme Storno länger als 4 Monate vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, Storno 30 Tagen bis 4 Monate vor dem Termin: 75 %, weniger als 30 Tagen vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
VII. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
1. Der Auf tragge ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografinund ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear beitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Licht bildern der Fotografinund ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es seidenn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3.Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IX. Lieferzeiten und Reklamation
1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebs bedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Fir men weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hier für keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
X. MEHRWERTSTEUER
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, beinhalten alle Leistungen und Produkte der Fotografin die gesetzliche Mehrwertsteuer.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten All ge meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder wer den, sind die übrigen Bedingungen weit er hin wirk sam. Die unwirksame Bedingung wird durch die geset zliche Regelung ersetzt.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.